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Sehr geehrter Newsletter-Abonnent
„Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert"
Werkhaus als Berufsbildungsträger zertifiziert
Inklusive Schule erst 2014/ 2015
Rechtshinweise zum Thema Inkontinenzhilfen (Windeln)
Modellvorhaben des Landes und der Landschaftsverbände

 

 

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„Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert"

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister heute (20. Dezember 2012) bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.
„Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache“, so der Minister. „Deshalb unterstützt und berät der Inklusionsbeirat die Landesregierung bei der Umsetzung, Evaluierung und Fortschreibung des Aktionsplans ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv’.“ Beispiele sind die Bestandserhebung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung zu aktuellen Themen aus der Behindertenpolitik oder auch Vorschläge zu neuen Projekten.
Geesken Wörmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung: „Eine inklusive Gesellschaft soll auf allen Ebenen gestaltet werden. Die Barrieren in den Köpfen der Menschen sind die hartnäckigsten, sie müssen konsequent beseitigt werden. Der Inklusionsbeirat wird die Landesregierung bei diesen Aufgaben konstruktiv und kritisch begleiten und den großen Erfahrungsschatz seiner Mitglieder einbringen.“
Horst Ladenberger, Vorsitzender des Landesverbandes „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ NRW e.V.: „Mit dem Aktionsplan bekennt sich die Landesregierung eindeutig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Inklusionsbeirat sind Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen breit vertreten. Das spiegelt die Breite der Themen wider, die für eine inklusivere Gesellschaft von Bedeutung sind.“
Norbert Killewald, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die Landesregierung will die direkte Abstimmung und einen intensiveren Austausch mit den Behinderten in NRW. Dies hat sie ab sofort. Für uns Behinderte gilt nun: wir werden nun früher beteiligt und das ist gut!“
Im Inklusionsbeirat sind mehr als 40 Organisationen vertreten, die Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen haben, darunter die Selbsthilfeorganisationen, Verbände zur Vertretung der Interessen Behinderter auf Landesebene, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Kirchen und viele mehr. Vier Fachbeiräte werden dem Inklusionsbeirat zu bestimmten Themenfeldern zuarbeiten: Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Qualifizierung sowie Partizipation. Die Geschäftsstelle des Beirats ist beim nordrhein-westfälischen Sozialministerium angesiedelt.
Mehr zum Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch im Internet: www.mais.nrw.de

 

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Werkhaus als Berufsbildungsträger zertifiziert


 

DEKRA erteilt AZAV-Zertifikat

Die Werkhaus GmbH ist Mitte November 2012 erfolgreich nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als Berufsbildungsträger zertifiziert worden.
Das Zertifikat ist Voraussetzung für die weitere Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III). Aus diesem Grund musste die seit 1. April 2012 für alle Aus- und Weiterbildungsunternehmen verpflichtende Zertifizierung bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen sein.

In einem Audit prüfte die DEKRA das Ausbildungskonzept, sowie die Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Werkhaus GmbH. Aufgrund des bestehenden Fachkonzeptes für „Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ nach HEGA 06/2010 der Bundesagentur für Arbeit ist die Zertifizierung nach AZAV notwendig. Als Basis für die Trägerzulassung nach AZAV diente das bereits in der Werkhaus GmbH bestehende Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.

In der Betriebsstätte Oldentrup werden rund 20 Berufsbildungsteilnehmer in den Bereichen Montage / Verpackung, Metall- und Holzbearbeitung qualifiziert. Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme dauert bis zu zwei Jahren. Danach ist je nach Fähigkeit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen möglich.


19. Dezember 2012

 

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Inklusive Schule erst 2014/ 2015

Der inklusive Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung in Nordrhein-Westfalen wird nach Angaben von Zeitungen der WAZ-Mediengruppe später starten als ursprünglich geplant. Nach Angaben des NRW-Schulministeriums solle das Gesetz für die schrittweise Inklusion erst zum Schuljahr 2014/15 statt zum kommenden Schuljahr 2013/ 2014 umgesetzt werden. Als Grund geben die Zeitungen die andauernden Proteste von Eltern, Lehrern und Kommunen an. Die zusätzliche Zeit solle nun dazu genutzt werden, um die unterschiedlichen Stellungnahmen der Interessenvertretungen auszuwerten. Lehrerverbände sollen z.B. kritisiert haben, dass Schulen derzeit nicht auf mehr Schüler mit Behinderung vorbereitet seien.

 

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Rechtshinweise zum Thema Inkontinenzhilfen (Windeln)

Welche Ansprüche habe ich? Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Kranken- / Pflegekasse und den Leistungserbringern?
Viele Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung benötigen Inkontinenzhilfen in Form von Windeln. Immer wieder kommt es für die Betroffenen zu erheblichen Problemen bei der Versorgung mit diesem Hilfsmittel. Vor allem bei der Zuständigkeit, der Höhe der Zuzahlung und der geschuldeten Qualität der Windeln gibt es viel Verwirrung und widerstreitenden Aussagen. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Informationen kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
1. Wer ist zuständig für die Versorgung mit Windeln?
Zuständig für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen kann entweder die Krankenkasse oder die Pflegekasse sein. (Diese werden im weiteren Verlauf des Textes als „Träger“ bezeichnet.) Es kommt für die Zuständigkeitsabgrenzung darauf an, aus welchem Grunde die Windeln benötigt werden:
Steht im Vordergrund, dass die Windeln im Rahmen einer Krankenbehandlung oder zum Ausgleich einer Behinderung verordnet werden, ist die Krankenkasse zuständig. Kommen diese Windeln zum Einsatz, um die hygienischen Maßnahmen im Rahmen der Pflege zu ermöglichen, die Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern oder eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen muss die Pflegekasse die Kosten übernehmen.
Oftmals ist die Abgrenzung schwierig und nicht eindeutig zu treffen. Es wird nicht von Ihnen verlangt, dass Sie diese Entscheidung korrekt treffen, denn Sie sind juristischer Laie. Vielmehr muss der Träger, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung prüfen, ob er zuständig ist oder nicht. Hält er sich nicht für zuständig, muss er den Antrag unverzüglich an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiterleiten.
Laut Gesetz ist die Pflegekasse immer nur zur Leistung verpflichtet, wenn die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenkasse oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu zahlen sind. Sie sollten im Zweifel daher bei Vorliegen einer Behinderung zunächst den Weg über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse wählen.
2. Welchen Anspruch habe ich in Bezug auf Qualität und Menge der Windeln? Wie viel muss ich zuzahlen?
a. Hilfsmittelversorgung über die Krankenkasse
Zur Zuzahlung verpflichtet sind gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Fall der zum Verbrauch bestimmten Windeln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Auch wenn immer wieder andere Informationen kursieren, müssen Sie nicht mehr als 10 Euro monatlich für Windeln ausreichender Qualität und Menge dazu bezahlen. Dies ist gesetzlich geregelt, vgl. § 33 Abs. 8 SGB V.
Sie haben Anspruch auf die Versorgung mit Windeln ausreichender Menge und der erforderlichen medizinisch notwendigen Qualität. Die Zuzahlung hierfür beträgt maximal 10 Euro. Nur wenn Sie Windeln haben möchten, die über das Maß des notwendigen hinausgehen, müssen Sie diese Mehrkosten zahlen. 
Die Versorgung mit Windeln wird im Wege der Sachleistung von den Krankenkassen erbracht – Ihnen also von der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkassen schließen dazu mit den günstigsten Leistungserbringer (zumeist Sanitätshäuser und Apotheken) Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln. In der Regel werden monatliche Pauschalbeträge in Höhe von maximal 38 Euro für die Versorgung eines Krankenversicherten mit Windeln vereinbart. Die Krankenversicherten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei diesen Vertragspartnern der Krankenkasse mit den Windeln zu versorgen.
Menschen, die viele und qualitativ hochwertige Windeln benötigen, werden nur sehr ungern von den Leistungserbringern versorgt, da die von der Krankenkasse gezahlte Pauschale für die Versorgung dieser Personen nicht ausreicht. Daher versuchen die Leistungserbringer immer wieder gesonderte Verträge mit den Krankenversicherten abzuschließen und die Kosten auf diese abzuwälzen. Die Leistungserbringer überschreiben solche Verträge oftmals mit harmlos klingenden Überschriften wie etwa „Wunsch auf höherwertige Versorgung“ oder „Qualitätszuschlag“. Dies ist jedoch irreführend, denn tatsächlich handelt es sich um Verträge in denen die Krankenversicherten unterschreiben, dass Sie alle Mehrkosten selber tragen. Diese Aufwendungen werden von keinem Leistungsträger erstattet. 
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt Sie daher ausdrücklich davor, bei den Leistungserbringern gesonderte Verträge zu unterschreiben. Der Leistungserbringer ist auch ohne gesonderte Zuzahlung Ihrerseits dazu verpflichtet, Sie mit Windeln ausreichender Qualität und Menge zu versorgen. Bestehen Sie auf diesen Anspruch und melden Sie einen Leistungserbringer, der Sie zur Zahlung eines „Qualitätszuschlages“ vertraglich verpflichten möchte, bei Ihrer Krankenkasse.
b. Hilfsmittelversorgung über die Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt für Windeln Kosten in Höhe von monatlich maximal 31 Euro, vgl. § 40 Abs. 2 SGB XI. Der überschießende Betrag ist durch den Versicherten selbst zu zahlen. Eine weitere Zuzahlung ist nicht zu leisten, da die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel per Gesetz davon ausgenommen wurden, § 40 Abs. 3 Satz 3 SGB XI.
Im Unterschied zur Versorgung über die Krankenkasse, besteht bei Pflegehilfsmitteln auch die Möglichkeit, diese selbst zu kaufen und durch Eingabe der Quittungen die Kosten erstattet zu bekommen.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen sehr ausführlichen Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen veröffentlicht, der Ihnen bei der Formulierung weiterhilft.
Organisation : Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Autor: Annika Zumbansen
Veröffentlichung: 17.12.2012, 16:20 Uhr

 

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Modellvorhaben des Landes und der Landschaftsverbände

1.000 Außenarbeitsplätze für Beschäftigte aus Werkstätten für Behinderte: Hausmeisterhelfer, Druckerei, Botendienste und mehr
Düsseldorf, 03.01.2013
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
1.000 Beschäftigte aus Werkstätten für Behinderte sollen in einem neuen landesweiten Modellvorhaben einen Außenarbeitsplatz erhalten, beispielsweise als Hausmeisterhelfer an Schulen. „Damit wollen wir schwerbehinderten Menschen den Zugang zur regulären Arbeitswelt ermöglichen“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. Das Land will gemeinsam mit den Landschaftsverbänden bis Ende 2014 insgesamt 1.000 zusätzliche Außenarbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung aber auch in der Privatwirtschaft einwerben.
„Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir wollen möglichst viele Menschen aus Werkstätten für Behinderte in die normale Arbeitswelt hineinholen. Das neue Programm ist ein Riesenschritt auf diesem Weg“, so der Minister. Die Landesregierung gehe mit gutem Beispiel voran und habe in den Ministerien die Einrichtung von insgesamt 26 Außenarbeitsplätzen für Werkstattbeschäftigte zugesagt, sagte Schneider. In seinem Haus wurden drei Stellen eingerichtet: in der Informationstechnik, der Druckerei und der Haustechnik.
In das landesweite Programm fließen Erfahrungen aus einem erfolgreichen Projekt an Kölner Schulen ein. „Unser erklärtes Ziel ist es, mehr reguläre Jobs für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen“, sagte Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). „Das Projekt stellt einen wichtigen Schritt auf diesem Weg dar, das wissen wir aus eigener Erfahrung. Anfang des Jahres werden wir im LVR wieder einen Mitarbeiter aus einem Außenarbeitsplatz in eine reguläre Beschäftigung übernehmen. Unsere guten Erfahrungen bestärken uns darin, dass wir auch als Arbeitgeber aktiv darauf hin arbeiten, die Zahl der Außenarbeitsplätze in unseren Verwaltungen und Dienststellen auszubauen“, so Ulrike Lubek weiter.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Lippe sind wichtige Partner des Landes bei der Umsetzung des neuen Projektes. LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch: „Die Landschaftsverbände haben seit Jahren Außenarbeitsplätze aktiv unterstützt. Das Ziel der UN-Konvention kann so effektiv angestrebt werden. Wir werden unsere Arbeit jetzt noch einmal erheblich verstärken. Wir wollen mehr Inklusion erreichen.“
Das Land stellt für das Modellprogramm insgesamt rund 1,85 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden unter anderem Koordinatoren finanziert, die Werkstattbeschäftigte und Einsatzbehörden bzw. -betriebe zusammenbringen. Außerdem können die Verwaltungen oder Betriebe einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Beschäftigung der Schwerbehinderten entstehen. Diese bleiben sozialrechtlich Beschäftigte der Werkstätten und werden auch weiter durch deren Fachkräfte betreut. Mögliche Einsatzfelder auf Außenarbeitsplätzen sind beispielsweise technischer Service, Druckerei, Hausmeister- und Botendienste oder Registraturen.
Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigen Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Die Werkstätten haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Derzeit gibt es in NRW rund 62.500 Plätze für Menschen mit schweren Behinderungen in Werkstätten und lediglich etwa 2.600 Außenarbeitsplätze. Das heißt, für etwa vier Prozent der Werkstattbeschäftigten stehen derzeit Außenarbeitsplätze zur Verfügung. „Insofern ist es ein großer Kraftakt, diese Zahl innerhalb von nur zwei Jahren um 1.000 weitere Außenarbeitsplätze aufzustocken“, sagte Minister Schneider.

 

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