"Geistige Behinderung ist entgegen landläufigen
Vorstellungen - keine Krankheit. Es handelt sich vielmehr um die Folgen schädigender Ereig- nisse", so
beschreibt es das im Jahre 1990 verabschiedete Grund- satzprogramm der Lebenshilfe. Der geistig behinderte
Mensch besitzt die Fähigkeit zu denken und zu fühlen. Er ist in der Lage, am Leben teilzunehmen, sein
Leben mitzuge- stalten und unter günstigen Vorraus- setzungen auch weitgehend selb- ständig zu
führen. Erst die gesell- schaftlichen Rahmenbedingungen entscheiden, ob aus den Beein-
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trächtigungen eine wirkliche Benachteiligung für den
geistig Behinderten Menschen entsteht. So vielfältig die Erscheinungsweisen und die Auswirkungen, so
unterschiedlich können auch die Ursachen einer geistigen Behinderung sein. Sie können vor, während oder nach
der Geburt entstehen, z. B. als Folge mangelnder Sauerstoffversorgung des kindlichen Gehirns beim
Geburtsvorgang, oder einer bestimmten Anordnung seiner Erbinformation. |
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Sie beeinflussen zwar die intellektuellen Fähigkeiten
eines Menschen, nicht aber seine sonstigen Wesenszüge, wie die Fähigkeit, Freude zu empfinden oder sich wohl
zu fühlen. Durch spezielle Förderung und Begleitung können viele geistig behinderte Menschen lernen, ein
Leben zu führen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird und das dem von Menschen ohne Behinderung weitgehend
gleicht. Jeder Mensch ist einzigartig und unverwechselbar. Daher ist es normal verschieden zu sein. |